Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reisebestimmungen
Kontoverbindung der Skischule:
IBAN: DE76600501010002193410
BIC: SOLADEST600
RTB / AGB
Allgemeine Reise- und Teilnahmebedingungen der
NaturFreunde Skischule Stuttgart
Allgemeines
Aus Gründen des sanften Tourismus behalten wir uns bei zu geringer Schneehöhe oder bei ungeeigneten Witterungsverhältnissen (höhere Gewalt) folgende Optionen jederzeit vor: Eine Umbuchung am gleichen Reisetermin auf ein anderes Skigebiet, die Reise bzw. den Kurs abzusagen oder ein Alternativprogramm anzubieten. Bei Absage der Kurse erstatten wir die bis dahin bezahlten Beträge.
Die KursteilnehmerInnen werden entsprechend ihres Fahrkönnens und der
TeilnehmerInnenanzahl in Gruppen eingeteilt.
Wir setzen voraus, dass die TeilnehmerInnen mit funktionsgerechter Ski- bzw. Snowboardausrüstung zu den Kursen kommen. Die Bindungen müssen vom Fachmann überprüft und eingestellt sein.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
Mit der Reservierung bietet der Kunde dem Veranstalter NaturFreunde Skischule Stuttgart den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die NaturFreunde Skischule Stuttgart stellt Interessierten ein Anmeldeformular sowie die unter § 651d BGB in Verbindung mit §1 - § 4 des Artikel 250 BGBEG genannten Informationen über die Homepage der NaturFreunde Skischule Stuttgart zur Verfügung. Sie gelten zusammen mit der Reiseausschreibung als Grundlage für den Pauschalreisevertrag.
Die Buchung muss schriftlich mittels des Reservierungsanfrage (Anmeldung) vorgenommen werden. Die Reservierung wird 14 Tage aufrechterhalten. Wird innerhalb dieser Frist die Reservierung nicht in eine Buchung umgewandelt, verfällt diese Reservierung.
Der Anmelder steht für alle in der Anmeldung aufgeführten TeilnehmerInnen (TeilnehmerInnenzahl) ein. Dies gilt auch für deren Verpflichtungen. Für die Annahme der besonderen Verpflichtung des Anmeldenden bedarf es keiner ausdrücklichen und gesonderten Erklärung seitens dessen.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu vorzunehmen.
Die vorvertraglichen Informationen über wesentliche Reiseleistungen, die von der NaturFreunde Skischule Stuttgart zur Verfügung gestellt werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Zahlung / Anzahlung
Zahlungen sind grundsätzlich per Vorkasse durch die TeilnehmerInnen oder per Lastschriftmandat möglich. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung (Anmeldebestätigung) und Aufforderung durch den Kassier der NaturFreunde Skischule Stuttgart unter Bekanntgabe der Kontoverbindung ist – soweit im Einzelfall keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen worden sind – bei Zahlungen per Vorkasse eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu leisten, welche auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Bei Zahlung per Lastschriftmandat wird der Gesamtbetrag frühestens 30 Tage vor Beginn der Maßnahme von der NaturFreunde Skischule Stuttgart von dem bei Anmeldung angegebenen Konto eingezogen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des
Freizeitenveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Anmeldebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Freizeitleistungen von einem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom
Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist
verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzten. Ggf. wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder
kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Veranstalter ist berechtigt, unter bestimmten in
seiner Leistungsbeschreibung im einzelnen anzugebenden Voraussetzungen
nachträglich Änderungen des Zustiegs- /Abfahrtsortes vorzunehmen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
5. MindestteilnehmerInnenzahl
Sollte die MindestteilnehmerInnenzahl (s. Reise-/Fahrtausschreibung) wegen
mangelnder TeilnehmerInnen nicht erreicht werden, so ist die NaturFreunde Skischule
Stuttgart berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der
bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche
bestehen nicht.
6. TeilnehmerInnen-Rücktritt
Der/die TeilnehmerIn kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Maßgebend
für den Rücktritt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der
NaturFreunde Skischule Stuttgart. Tritt der/die TeilnehmerIn vom Vertrag zurück, so
verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bei Rücktritt bis
zu 90 Tagen vor Fahrtbeginn entsteht keine Rücktrittsgebühr des Reisepreises, von 89 bis 30 Tagen vor Fahrtbeginn 40% des Reisepreises, von 29 bis 8 Tagen vor Fahrtbeginn 70% des Reisepreises, unter 7 Tagen vor Fahrtbeginn 90% des Reisepreises. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitigen Verwendungen der Freizeitleitung. Tritt der/die TeilnehmerIn ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung die Freizeit nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
7. Ersatzpersonen
Bis vor Freizeitbeginn kann sich der/die TeilnehmerIn bei der Durchführung der Freizeit
durch einen Dritten ersetzen lassen. Die NaturFreunde Skischule Stuttgart kann dem
Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des
Dritten Mehrkosten entstehen und der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug
auf die Freizeit nicht genügt oder in- bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer
Teilnahme entgegenstehen.
8. Gesonderte Corona-Bestimmungen
Aufgrund der nach wie vor volatilen Lage gelten folgende Bestimmungen für die Stornierung durch den/die TeilnehmerIn: Eine Pauschalreise kann aktuell kostenlos storniert werden, wenn „außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen“. Wann so eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, ist im Zweifel im Einzelfall zu klären. Grundsätzlich gilt: Die alleinige Ausweisung eines Landes als Risiko-, Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet stellt KEINE erhebliche Beeinträchtigung dar. Die Notwendigkeit einer Impfung oder einer Testung für die Einreise oder für die Durchführung der Reise (z.B. Beherbergung, Erwerb Liftpass, …) stellt KEINE erhebliche Beeinträchtigung dar und ist durch den/die TeilnehmerIn entsprechend einzuplanen. Die Kosten z. B. für einen PCR-Test sind durch den/die TeilnehmerIn zu tragen. Eine Quarantäne im Reiseland oder bei Rückkehr stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar, sofern diese nicht durch Impfung oder Testung vermieden werden kann. In diesem Fall ist eine kostenlose Stornierung weiterhin möglich. Komplett geschlossene Skigebiete ohne Ausweichmöglichkeiten stellen für eine Skiausfahrt eine erhebliche Beeinträchtigung dar, nicht aber Teilschließungen oder vorübergehende Schließungen für einzelne Tage oder Stunden, z.B. aufgrund der Witterung. Bei Maßnahmen, welche die Durchführung der Reise unmöglich machen (z.B. Einreiseverbot, Beherbergungsverbot), ist immer eine kostenlose Stornierung möglich, sofern dies nicht durch Impfung oder Testung verhindert werden kann. Positiv auf COVID-19 getestete Personen können an Maßnahmen der NaturFreunde Skischule Stuttgart nicht teilnehmen, um die generelle Durchführbarkeit der Maßnahme nicht zu gefährden. Die NaturFreunde Skischule Stuttgart behält sich das Recht vor, Familienangehörige/Personen, die im gleichen Haushalt leben wie positiv auf COVID-19 getestete Personen, die Teilnahme an den Maßnahmen ebenfalls nicht zu gestatten. Aufgrund der Volatilität von COVID-19-bedingten Reisebestimmungen akzeptiert die NaturFreunde Skischule Stuttgart eine kostenlose Stornierung frühestens 1 Woche vor Reisebeginn, wenn tatsächlich davon auszugehen ist, dass sich die erhebliche Beeinträchtigung bis zum Reisezeitpunkt nicht mehr ändern wird. Ein Rücktritt unabhängig von der pandemischen Lage ist jederzeit gegen Bezahlung der pauschalen Entschädigung gem. Reisebedingungen möglich (siehe 6. TeilnehmerInnen-Rücktritt). Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, der Teilnahmeabsagen aufgrund von COVID-19-Erkrankung mit abdeckt.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der/die TeilnehmerIn an einzelnen Reiseleistungen, die von der NaturFreunde
Skischule Stuttgart angeboten werden oder worden wären, nicht teil, so hat dieser
keinen Anspruch auf Teilerstattung, so dass das Fernbleiben dem/der TeilnehmerIn
zuzurechnen ist.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Die NaturFreunde Skischule Stuttgart behält sich vor, fristlos vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten, wenn der/die TeilnehmerIn ungeachtet einer Abmahnung durch die
NaturFreunde Skischule Stuttgart nachhaltig stört oder wenn er/sie sich vertragswidrig
verhält, so dass dies eine sofortige Aufhebung des Pauschalreisevertrages rechtfertigt.
11. Mitwirkungspflichten des/der TeilnehmerIn
Der/die TeilnehmerIn hat die NaturFreunde Skischule Stuttgart zu informieren, sollten
die notwendigen Reiseunterlagen (z. Bsp. Packliste) nicht innerhalb des genannten
Zeitraumes eintreffen.
Wird die Freizeit/Reise nicht frei von Reisemängeln durchgeführt, kann der/die
TeilnehmerIn Abhilfe verlangen. Kann die NaturFreunde Skischule Stuttgart keine
Abhilfe leisten, da keine Mängelanzeige vorlag, kann der/die TeilnehmerIn weder
Minderungsansprüche gem. §651m BGB noch Schadenersatzansprüche nach §651n BGB
anmelden. Der/die TeilnehmerIn ist verpflichtet, unverzüglich seine Mängelanzeige
einem Vertreter (Freizeitleiter) der NaturFreunde Skischule Stuttgart vor Ort gegenüber
zu verkünden. Der Vertreter der NaturFreunde Skischule Stuttgart ist bevollmächtigt, für
Abhilfe im Rahmen seiner Möglichkeiten zu sorgen, er ist aber nicht befugt Ansprüche
anzuerkennen.
Will der/die TeilnehmerIn den Pauschalreisevertrag aufgrund eines erheblichen
Reisemangels gem. §651i Abs. 2 BGB kündigen, hat er zuvor der NaturFreunde Skischule
Stuttgart eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu stellen. Die gilt nicht, wenn die
NaturFreunde Skischule Stuttgart die Abhilfe verweigert oder eine sofortige Abhilfe
notwendig ist.
12. Haftung
Die NaturFreunde Skischule Stuttgart haftet für die gewissenhafte
Fahrt-/Freizeitvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen. Der Veranstalter haftet für
ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
Die vertragliche Haftung der NaturFreunde Skischule Stuttgart für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis:
1. sofern ein Schaden des Freizeitteilnehmers/der Freizeitteilnehmerin weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. sofern der Veranstalter für einen dem Freizeitteilnehmer/der Freizeitteilnehmerin
entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist beschränkt,
soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften und internationaler Abkommen, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistung anzuwenden sind, dessen Haftung
ebenfalls beschränkt ist. Ungeachtet unserer pädagogischen Arbeit gehen wir bei über
14 Jahre alten TeilnehmerInnen davon aus, dass sie von ihren Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten im sexuellen Bereich aufgeklärt und zu verantwortlichem
Verhalten angewiesen worden sind. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entbinden
die NaturFreunde Skischule Stuttgart und ihre BetreuerInnen von jeglicher
Verantwortung auf diesem Gebiet.
Die NaturFreunde Skischule Stuttgart haftet nicht für Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, Stadtführungen,
Sportveranstaltungen, etc.) und die im Vertrag ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden. Ebenso erfolgen Baden und andere Sonderveranstaltungen
(Klettern, Skifahren, Surfen, Segeln, etc.) auf eigene Gefahr. Weiterhin ist ein Anspruch
auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ausgeschlossen oder beschränkt, soweit
aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen
oder beschränkt ist. Die Haftung nach § 8a Absatz I Satz 2 StVO ist auf den Umfang der
Haftpflichtversicherung begrenzt. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Gepäck und
sonstige mitgenommene Sachen sind von dem/der TeilnehmerIn selbst zu
beaufsichtigen. Er/sie haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm/ihr mitgeführten
Sachen verursacht wird.
13. Geltendmachung von Ansprüchen
Der/die TeilnehmerIn muss seine/ihre Ansprüche innerhalb von zwei Jahren nach dem
vertraglich vereinbarten Reiserückkehrdatum bei der NaturFreunde Skischule Stuttgart
geltend machen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Freizeit
vertragsmäßig endet. Hat der Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter fristgemäß
seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tag der schriftlichen
Zurückweisung durch den Veranstalter gehemmt.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Visakosten sind grundsätzlich im Reisepreis nicht inbegriffen. Diese werden soweit
benötigt vor Abschluss des Reisevertrages dem/der TeilnehmerIn benannt. Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, soweit sie dem Veranstalter bekannt sind
oder bekannt sein müssen, werden dem/der TeilnehmerIn ebenfalls vor Abschluss des
Reisevertrages mitgeteilt. Die NaturFreunde Skischule Stuttgart gibt Änderungen der
genannten Bestimmungen bis zum Abreisetag schriftlich nach Kenntnisnahme bekannt.
Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der/die TeilnehmerIn selbst verantwortlich. Die
NaturFreunde Skischule Stuttgart übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus
der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
15. Schlichtungsverfahren
Es ist keine Pflicht am freiwilligen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Wenn dies
gewünscht wird, muss die Schlichtungsstelle Kehl angegeben werden.
Die NaturFreunde Skischule Stuttgart nimmt nicht am freiwilligen Schlichtungsverfahren
gem. Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung teil.
NaturFreunde Skischule Stuttgart
Neue Str. 150, 70186 Stuttgart
kontakt@naturfreunde-schneesport.com